Vermittlungsablauf
Unser ehrenamtliches Team in Deutschland leistet Vermittlungshilfe für unsere Partner in Ungarn und in Griechenland. Wir übernehmen die Beratung, wer zu Ihrem Leben passt, kümmern uns um Vorkontrollen und Nachkontrollen, sind Ihr Ansprechpartner nach Einzug des Schützlings und vieles mehr.
Hat einer unserer Hunde Ihr Herz erobert?
Persönlicher Kontakt
Unser Team setzt sich schnellstmöglich mit Ihnen telefonisch in Verbindung und bespricht die mögliche Adoption unseres Schützlings. Die Selbstauskunft dint hierbei als roter Faden des Gesprächs. Wenn soweit alles für Sie transparent ist und Sie den nächsten Schritt in Richtung Adoption Ihres neues Familienmitgliedes gehen wollen, werden wir eine Vorkontrolle bei Ihnen in Auftrag geben. Sobald wir fündig geworden sind, meldet sich schnellstmöglich einer unserer Vorkontrolleure telefonisch bei Ihnen und vereinbart einen Termin für einen Besuch im potentiellen Zuhause.
Vorkontrolle
Gern schauen wir uns das zukünftige Plätzchen für unsere Fellnase an, damit wir auch ganz sicher sein können, dass es der beste Platz für unseren Vierbeiner ist. Zu diesem Termin sollten alle Familienmitglieder anwesend sein. Im übrigen führen wir auch Nachkontrollen, ca 1,5 bis 2 Jahre nach Adoption durch.
Vertrag, Adoptionsgebühr und Reservierung Ihres Hundes
Wenn nach der erfolgten Vorkontrolle von beiden Seiten Einverständnis zur Adoption unseres Schützlinges besteht, wird Ihr zukünftiger Hund in Ungarn für Sie reserviert und ausreisefertig gemacht. Dies bedeutet: der Hund wird vom Tierarzt noch einmal untersucht, erhält seine für die Ausreise notwendige Tollwutimpfung sowie eine Grundimmunisierung, wird gegebenenfalls kastriert, erhält eine Wurm- und Flohprophylaxe, bekommt einen Chip implantiert und ein EU-Heimtierausweis für die Ausreise erstellt. Dann wird der Hund für die legale Ausreise beim Veterinäramt zur Ausreise angemeldet und es werden die notwendigen Papiere hierzu erstellt.
Ausreise Ihres Hundes
Warum wir – leider – nicht mehr nach Österreich vermitteln können:
Seit dem 01.01.2019 müssten wir eine Partnerorganisation in Österreich haben, diese übernähme den zu vermittelnden Hund von uns und würde ihn dann in Österreich vermitteln. Die Partnerorganisation vereinnahmt dann die Schutzgebühr, muss sie aber auch im Falle der Rückgabe des Hundes innerhalb von zwei Jahren an den Adoptanten erstatten.
Inklusive aller Kosten, die für die Ausreise des Hundes angefallen sind, für Futter, Impfen, Chippen etc. – Auch diese Kosten müssten erstattet werden.